Der EG-Umweltministerrat hat am 18. Dezember 2006 die Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) beschlossen.
Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union (L396/1) vom 30.12.2006 veröffentlicht worden. Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Juni 2006 die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt, eine nationale Auskunftsstelle (REACH-Helpdesk) nach Art. 124 der REACH-Verordnung einzurichten.
Die Auskunftsstelle ist über das Internet unter der Adresse www.reach-helpdesk.de/ erreichbar.
REACH-Helpdesk bietet internetbasiert Informationen und Beratung bei Fragen der Registrierung chemischer Stoffe.
Eine weitere Auskunftsstelle ist im Internet unter der Adresse www.reach-net.com/ zu finden.
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet eine Materialsammlung zur EG-Chemikalienpolitik unter dem Internetportal www.reach-info.de/an. Neben Hintergrundinformationen finden sich auf der Internetseite zahlreiche Dokumente, Vorträge und Artikel sowie eine Linksammlung.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 1
Im Sinne eines einheitlichen Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist ein bundes- und europaweit einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden anzustreben. Zur Verwirklichung dieser Ziele beschloss die BLAC frühzeitig ein Konzept zur Überwachung der Einhaltung der REACH-Bestimmungen. Es hat die Überprüfung der Registrierungsanforderungen nach Abschluss der Vorregistrierungsphase und ausgewählte Aspekte zu den Sicherheitsdatenblättern zum Inhalt. Das REACH-Forum beschloss 2009 auf der Basis dieses von der BLAC entwickelten Konzeptes ein erstes Überwachungsprojekt zu REACH. Hieran beteiligten sich 10 Länder.
Die Ergebnisse des ersten EU-weiten Überwachungsprojektes für den Projektzeitraum von 02/2009 bis 02/2010, wurden der 27. BLAC in Form eines Berichtes vorgelegt. Der Bericht stellt die Ziele, Vorgehensweise und Ergebnisse von REACH-EN-FORCE 1 in Deutschland dar.
Auf der Forum-6-Sitzung beschlossen die Mitgliedsstaaten, das Projekt REACH-EN-Force-1 fortzuführen. Die Ergebnisse auf nationaler Ebene sind im folgenden Bericht zusammengefasst und den europäischen Ergebnissen gegenübergestellt.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 2
REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite koordinierte Überwachungsprojekt des Forums für den Austausch von Informationen zur Überwachung. Thematisch ist REACH-EN-FORCE 2 die logische Fortsetzung von REACH-EN-FORCE 1. REACH-EN-FORCE 2 beschäftigt sich mit der Gruppe der REACH-Pflichteninhaber in der Lieferkette: den nachgeschalteten Anwendern, die Gemische formulieren.
Ziel von REACH-EN-FORCE 2 ist es, das Formulierer von Gemischen, die eine wichtige und zentrale Gruppe innerhalb der nachgeschalteten Anwender bilden, die grundlegenden Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung einhalten. Darüber hinaus wird mit diesem Projekt auch die Erreichung weiterer Ziele angestrebt, beispielsweise der Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Vollzugsbehörden und die Ausbildung von Inspektoren, die Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit der nationalen Vollzugsbehörden und die Entwicklung von Arbeitshilfsmitteln für die Inspektoren in den EWR-Staaten.
Vollzug des Chemikalienrechts im Internet-Handel
Seit dem Jahr 2004 wird der Vollzug des Chemikalienrechts auch im Internet-Handel im Rahmen des Arbeitskreises "Fachfragen und Vollzug" koordiniert. Es bestehen Kontakte zu den Landeskriminalämtern und den Handelsverbänden.
Die BLAC hat im November 2009 den Leitfaden „Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel" veröffentlicht, der Hinweise enthält, wie Internetseiten korrekt aufgebaut werden können.
Die Informationen sind am jeweils geltenden europäischen und nationalen Chemikalienrecht ausgerichtet und enthalten eine Zusammenstellung von Mustertexten, sowie Hinweise und Erläuterungen.
Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union (L396/1) vom 30.12.2006 veröffentlicht worden. Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Juni 2006 die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt, eine nationale Auskunftsstelle (REACH-Helpdesk) nach Art. 124 der REACH-Verordnung einzurichten.
Die Auskunftsstelle ist über das Internet unter der Adresse www.reach-helpdesk.de/ erreichbar.
REACH-Helpdesk bietet internetbasiert Informationen und Beratung bei Fragen der Registrierung chemischer Stoffe.
Eine weitere Auskunftsstelle ist im Internet unter der Adresse www.reach-net.com/ zu finden.
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet eine Materialsammlung zur EG-Chemikalienpolitik unter dem Internetportal www.reach-info.de/an. Neben Hintergrundinformationen finden sich auf der Internetseite zahlreiche Dokumente, Vorträge und Artikel sowie eine Linksammlung.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 1
Im Sinne eines einheitlichen Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist ein bundes- und europaweit einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden anzustreben. Zur Verwirklichung dieser Ziele beschloss die BLAC frühzeitig ein Konzept zur Überwachung der Einhaltung der REACH-Bestimmungen. Es hat die Überprüfung der Registrierungsanforderungen nach Abschluss der Vorregistrierungsphase und ausgewählte Aspekte zu den Sicherheitsdatenblättern zum Inhalt. Das REACH-Forum beschloss 2009 auf der Basis dieses von der BLAC entwickelten Konzeptes ein erstes Überwachungsprojekt zu REACH. Hieran beteiligten sich 10 Länder.
Die Ergebnisse des ersten EU-weiten Überwachungsprojektes für den Projektzeitraum von 02/2009 bis 02/2010, wurden der 27. BLAC in Form eines Berichtes vorgelegt. Der Bericht stellt die Ziele, Vorgehensweise und Ergebnisse von REACH-EN-FORCE 1 in Deutschland dar.
Auf der Forum-6-Sitzung beschlossen die Mitgliedsstaaten, das Projekt REACH-EN-Force-1 fortzuführen. Die Ergebnisse auf nationaler Ebene sind im folgenden Bericht zusammengefasst und den europäischen Ergebnissen gegenübergestellt.
Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 2
REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite koordinierte Überwachungsprojekt des Forums für den Austausch von Informationen zur Überwachung. Thematisch ist REACH-EN-FORCE 2 die logische Fortsetzung von REACH-EN-FORCE 1. REACH-EN-FORCE 2 beschäftigt sich mit der Gruppe der REACH-Pflichteninhaber in der Lieferkette: den nachgeschalteten Anwendern, die Gemische formulieren.
Ziel von REACH-EN-FORCE 2 ist es, das Formulierer von Gemischen, die eine wichtige und zentrale Gruppe innerhalb der nachgeschalteten Anwender bilden, die grundlegenden Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung einhalten. Darüber hinaus wird mit diesem Projekt auch die Erreichung weiterer Ziele angestrebt, beispielsweise der Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Vollzugsbehörden und die Ausbildung von Inspektoren, die Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit der nationalen Vollzugsbehörden und die Entwicklung von Arbeitshilfsmitteln für die Inspektoren in den EWR-Staaten.
Vollzug des Chemikalienrechts im Internet-Handel
Seit dem Jahr 2004 wird der Vollzug des Chemikalienrechts auch im Internet-Handel im Rahmen des Arbeitskreises "Fachfragen und Vollzug" koordiniert. Es bestehen Kontakte zu den Landeskriminalämtern und den Handelsverbänden.
Die BLAC hat im November 2009 den Leitfaden „Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel" veröffentlicht, der Hinweise enthält, wie Internetseiten korrekt aufgebaut werden können.
Die Informationen sind am jeweils geltenden europäischen und nationalen Chemikalienrecht ausgerichtet und enthalten eine Zusammenstellung von Mustertexten, sowie Hinweise und Erläuterungen.





Top
Version zum Drucken