Vorsitz wurde wahrgenommen durch:
Herr Dr. Haße
Ministerium für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
Lindenstr. 34 a
14467 Potsdam
Ministerium für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
Lindenstr. 34 a
14467 Potsdam
Arbeitsauftrag:
Im Ergebnis einer vom Land Brandenburg im Jahr 1996 bei den Bundesländern durchgeführten Umfrage hinsichtlich der Vorgehensweise bei Prüfungen zur Sachkunde nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung wurden erhebliche Unterschiede in den Prüfungsanforderungen der einzelnen Bundesländer festgestellt. Der damalige Bund/Länder-Arbeitskreis Chemikaliengesetz kam zu dem Schluss, dass eine Vereinheitlichung des Verfahrens sinnvoll wäre und richtete eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Landes Brandenburg ein, die sich näher mit der Problematik befassen sollte.
Aufgabe der AG war insbesondere:
Aufgabe der AG war insbesondere:
- die Erarbeitung von Vorschlägen zur Vereinheitlichung des Prüfungsverfahrens nach Umfang, Inhalten, Dauer, Art der Auswertung,
- die Festlegung der gegenseitig anzuerkennenden Kategorien der eingeschränkten Sachkunde,
- ggf. Erarbeitung von Vorschlägen zur Novellierung der Chemikalien-Verbotsverordnung.
- Anpassung der "Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung" von 1995; Anpassung beschlossen vom Bund/Länder-Ausschuss Chemikaliensicherheit in seiner 6. Sitzung am 26./27. August 1999.
Die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 29. Oktober 1999 wurden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit im Bundesanzeiger vom 22. Dezember 1999 bekannt gegeben. - Gemeinsamer Fragenkatalog zur Durchführung der Sachkundeprüfung.





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