Die Wirtschaftsministerkonferenz hat nach einer Befassung mit dem Thema „Weiterer Umgang mit REACH" die Frage aufgeworfen „inwieweit bisherige REACH-Verfahren tatsächlich in einer Gesamtbilanz Vorteile für den Umwelt- und Gesundheitsschutz erzielt haben". Die Umweltministerkonferenz hat daraufhin die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gebeten, exemplarisch darzustellen, welche Vorteile für den Umwelt- und Gesundheitsschutz bisherige REACH-Verfahren tatsächlich erzielt haben. Darüber hinaus sollten Aspekte über notwendige Weiterentwicklungen des Chemikalienrechts herausgestellt werden.
Anhand ausgewählter Beispiele dokumentiert der Bericht "REACH: Bilanz und Ausblick" den unbestreitbaren Nutzen der REACH-Verordnung für den Umweltschutz und für den Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit. Europa hat durch REACH eine Antwort auf die drängenden Problemstellungen des Chemikalienrechts gegeben, zuzätzlich wird aufgezeigt wie wichtig bei allen bisher bereits erreichten Erfolgen die Weiterentwicklung des europäischen Chemikalienrechts im Sinne des Vorsorgeprinzips ist.
BLAC-Beschluss zu TOP 4.1 der BLAC #51
Die europäische Chemikalienstrategie: Eine Einschätzung aus Vollzugssicht Link
Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien in Deutschland 2013 – 2018“