Das Projekt des Forums bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)diente der Überprüfung der Melde- und Informationspflichten gemäß Art. 7 Abs. 2 und Art. 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Mit ihm sollten geeignete Vollzugsmethoden, Verstoßraten und Gründe der Nichteinhaltung eruiert und so gezielt der Vollzug in Europa gestärkt und harmonisiert werden. Die Aufmerksamkeit der Unternehmen hinsichtlich der Erfüllung der Melde- und Informationspflichten zu erhöhen, war ebenfalls Ziel des Projektes. Die Ergebnisse zeigen, dass hinsichtlich der Information der Pflichtenträger über die Bestimmungen des Art. 7 Abs. 2 bzw. Art. 33 REACH-Verordnung vielfach noch Defizite bestehen. Das Projekt konnte einen Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Wirtschaftsakteure leisten.
Im digitalen Zeitalter boomt der Internethandel mit Produkten aller Art. Gehandelt werden dabei auch Chemikalien, chemische Produkte und Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten – obwohl dies in vielen Fällen nicht oder nur mit strengen Auflagen zulässig ist. Einen Überblick über aktuelle Entwicklungen gibt der zusammenfassende Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien in Deutschland 2013 – 2018“, den die BLAC jetzt vorgelegt hat.