Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat eine generelle Möglichkeit zur Anerkennung von Online-Kursen als Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV sowie die Möglichkeit, eine umfassendere Sachkunde durch den Besuch einer zur erworbenen Sachkunde weniger umfassenden Fortbildungsveranstaltung zu beschränken (sog. Downgrading), beschlossen. Daher wurden die Bekanntmachung „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (BAnz AT 20.01.2022 B4) des BMUV sowie die „Grundsätze für die Anerkennung von Einrichtungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung“ der BLAC angepasst.
Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall von Präsenzveranstaltungen gingen bei den Bundesländern im letzten Jahr vermehrt Anfragen zur Anerkennung von Online-Kursen ein. Daher wurde zunächst ein Verständigungspapier zur Anerkennung von Online-Kursen als Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV während der Covid-19-Pandemie erarbeitet. Auf dieser Basis wurden in einigen Bundesländern bereits Online-Kurse anerkannt. Zukünftig kann über die Anerkennung von Online-Kursen auch unabhängig vom weiteren Pandemiegeschehen auf Grundlage der neuen 'Bekanntmachung' bzw. der 'Grundsätze' entschieden werden. Außerdem ermöglichen die in den 'Grundsätzen' beschlossenen Änderungen auch eine Kombination aus Online- und Präsenzveranstaltungen (sog. Hybridveranstaltungen).
Die Möglichkeit, eine umfassendere Sachkunde durch den Besuch einer zur erworbenen Sachkunde weniger umfassenden Fortbildungsveranstaltung zu beschränken (Downgrading), schließt nach der Entscheidung der BLAC ein späteres Wiedererlangen der ursprünglichen Sachkunde durch spätere Fortbildung nicht aus. Die neuen Möglichkeiten sind im Detail ebenfalls in der 'Bekanntmachung' dargelegt.
Die europäische Chemikalienstrategie: Eine Einschätzung aus Vollzugssicht Link
Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien in Deutschland 2013 – 2018“