Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat eine generelle Möglichkeit zur Anerkennung von Online-Kursen als Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV sowie die Möglichkeit, eine umfassendere Sachkunde durch den Besuch einer zur erworbenen Sachkunde weniger umfassenden Fortbildungsveranstaltung zu beschränken (sog. Downgrading), beschlossen. Daher wurden die Bekanntmachung „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung“ (BAnz AT 20.01.2022 B4) des BMUV sowie die „Grundsätze für die Anerkennung von Einrichtungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung“ der BLAC angepasst.
Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall von Präsenzveranstaltungen gingen bei den Bundesländern im letzten Jahr vermehrt Anfragen zur Anerkennung von Online-Kursen ein. Daher wurde zunächst ein Verständigungspapier zur Anerkennung von Online-Kursen als Fortbildungsveranstaltung nach § 11 ChemVerbotsV während der Covid-19-Pandemie erarbeitet. Auf dieser Basis wurden in einigen Bundesländern bereits Online-Kurse anerkannt. Zukünftig kann über die Anerkennung von Online-Kursen auch unabhängig vom weiteren Pandemiegeschehen auf Grundlage der neuen 'Bekanntmachung' bzw. der 'Grundsätze' entschieden werden. Außerdem ermöglichen die in den 'Grundsätzen' beschlossenen Änderungen auch eine Kombination aus Online- und Präsenzveranstaltungen (sog. Hybridveranstaltungen).
Die Möglichkeit, eine umfassendere Sachkunde durch den Besuch einer zur erworbenen Sachkunde weniger umfassenden Fortbildungsveranstaltung zu beschränken (Downgrading), schließt nach der Entscheidung der BLAC ein späteres Wiedererlangen der ursprünglichen Sachkunde durch spätere Fortbildung nicht aus. Die neuen Möglichkeiten sind im Detail ebenfalls in der 'Bekanntmachung' dargelegt.
Die BLAC hat proaktiv ein Dokument zur europäischen Chemikalienstrategie erarbeitet. In diesem werden die aus Vollzugsicht wesentlichen Themen betrachtet, in den nationalen Kontext eingeordnet und mit der Zustimmung der UMK nun veröffentlicht. Link
Der Jahresbericht 2021 der BLAC ist fertiggestellt und von der UMK freigegeben worden. Er informiert über die Arbeit der BLAC und Ihrer Ausschüsse und erstrahlt mit neuem Logo und im neuen Design.
Anhand ausgewählter Beispiele dokumentiert der Bericht "REACH: Bilanz und Ausblick" den unbestreitbaren Nutzen der REACH-Verordnung für den Umweltschutz und für den Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit. Zuzätzlich wird aufgezeigt wie wichtig bei allen bisher bereits erreichten Erfolgen die Weiterentwicklung des europäischen Chemikalienrechts im Sinne des Vorsorgeprinzips ist.
Die BLAC hat den Abschlussbericht zu den Ergebnissen in Deutschland des Pilotprojektes „Substances in Articles“ (SIA) vorgelegt.